Mit der Krankenhausreform werden ab 2026 medizinische Leistungen über sogenannte Leistungsgruppen gesteuert (SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung – Anlage 1 zu § 135e).
Diese definieren verbindlich, welche strukturellen, personellen und qualitativen Voraussetzungen ein Krankenhaus für die Erbringung bestimmter Leistungen erfüllen muss. Ziel ist eine stärker spezialisierte und qualitativ gesicherte Versorgung.
Für Sie als Zuweiser bedeutet das mehr Transparenz und Orientierung: Sie können gezielt erkennen, für welche Leistungen unser Haus die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und welche Behandlungen wir in hoher Qualität anbieten können.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Leistungsgruppen, für die das Condat-Klinikum eine Zulassung besitzt. Die Darstellung unterstützt Sie dabei, die passende Versorgung für Ihre Patientinnen und Patienten schnell zu identifizieren und die Zuweisung entsprechend vorzunehmen.
Bei Fragen oder zur Abstimmung im Einzelfall steht Ihnen unser Ansprechpartner für Leistungsgruppen und Zuweisung gerne zur Verfügung.
