Überprüfung der Abwesenheiten im eAU-Verfahren

Marc Bose
Digitale Krankmeldungen sicher im Blick
Seit der Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens zur Arbeitsunfähigkeit (eAU) werden Krankmeldungen nicht mehr über Papierbescheinigungen, sondern digital zwischen den Krankenkassen und dem Arbeitgeber übermittelt. Dies vereinfacht die Prozesse, erfordert jedoch gleichzeitig eine sorgfältige Prüfung und Nachverfolgung der elektronisch gemeldeten Abwesenheiten.
Die Personalabteilung stellt im Rahmen des eAU-Verfahrens sicher, dass alle Krankmeldungen korrekt erfasst, überprüft und den jeweiligen Abwesenheiten zugeordnet werden – für eine verlässliche Dokumentation und transparente Prozesse.
Ihre Mehrwerte:
- Digitale Erfassung von Krankmeldungen
Meldungen über Arbeitsunfähigkeiten werden automatisiert von den Krankenkassen an die Personalabteilung übermittelt und im Abwesenheitssystem erfasst – schnell, papierlos und gesetzeskonform. - Prüfung auf Vollständigkeit & Plausibilität
Wir gleichen die eAU-Daten regelmäßig mit den intern gemeldeten Abwesenheiten ab und prüfen auf eventuelle Abweichungen oder fehlende Informationen. - Rückfragen und Klärung bei Unstimmigkeiten
Bei Unklarheiten (z. B. bei fehlender ärztlicher Meldung trotz Krankmeldung) setzen wir uns mit den betroffenen Mitarbeitenden in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären. - Transparente Abwesenheitsdokumentation
Die saubere Erfassung und regelmäßige Überprüfung aller Abwesenheiten schafft die Grundlage für korrekte Zeitwirtschaft, Lohnfortzahlung und statistische Auswertungen. - Unterstützung bei besonderen Fällen
Wir beraten bei Fragen zur eAU in Sonderfällen (z. B. Auslandskrankmeldungen, verspätete Übermittlungen, private Versicherungen).
Wir möchten die Vorteile des digitalen Verfahrens nutzen, ohne die Transparenz und Verlässlichkeit der Abwesenheitsdokumentation zu gefährden. Gemeinsam sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf im Krankheitsfall.
Wissenswertes
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Was bedeutet eAU?
eAU steht für „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Die Krankenkasse übermittelt die Krankmeldung digital an den Arbeitgeber, sobald der behandelnde Arzt die AU festgestellt hat. -
Was müssen Mitarbeitende beachten?
Auch im eAU-Verfahren gilt weiterhin die Pflicht zur Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber – idealerweise am ersten Tag der Erkrankung telefonisch oder per E-Mail. -
Was passiert bei fehlender Übermittlung?
Sollte keine eAU vorliegen, obwohl eine Krankmeldung angekündigt wurde, prüfen wir aktiv nach und nehmen bei Bedarf Kontakt mit der betroffenen Person oder der Krankenkasse auf. -
Wer ist betroffen?
Alle gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitenden, deren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital übermittelt wird.