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Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Elternzeit gemäß BEEG

Assistentin des Abteilungsleiters Personal

Alessa Leopold

Alt-Moabit 91c, 10559 Berlin
Fax: +49 30 223 3331
Teamleiter Entgeltabrechnung

Marc Bose

Alt-Moabit 91c, 10559 Berlin

Elternzeit gemäß BEEG – Prüfung und Genehmigung von Anträgen

Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, der es Müttern und Vätern ermöglicht, sich in den ersten Lebensjahren intensiv um ihr Kind zu kümmern. Die Personalabteilung unterstützt Sie bei der Beantragung und Umsetzung Ihrer Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Ziel ist es, den Prozess für Mitarbeitende transparent, rechtssicher und planbar zu gestalten – unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und betrieblicher Erfordernisse.

Ihre Mehrwerte:

  • Rechtssichere Prüfung Ihres Antrags
    Wir prüfen Ihre Elternzeitanfrage gemäß den Vorgaben des BEEG und stellen sicher, dass alle Fristen, Inhalte und Formalitäten eingehalten werden.
  • Verlässliche Genehmigungsprozesse
    Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Elternzeit offiziell genehmigt und dokumentiert. So erhalten Sie und Ihre Führungskraft eine klare Planungssicherheit.
  • Beratung zu Fristen und Gestaltungsmöglichkeiten
    Wir informieren Sie über die gesetzlich vorgesehenen Rahmenbedingungen – etwa zur Dauer, zum zeitlichen Anspruch (bis zum 3. Lebensjahr bzw. unter bestimmten Bedingungen bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) und zur Aufteilung in Zeitabschnitte.
  • Unterstützung bei Kombination mit Elterngeld oder Teilzeit
    Auf Wunsch beraten wir Sie auch zur Vereinbarkeit von Elternzeit mit ElterngeldPlus, Teilzeit während der Elternzeit oder Rückkehrmodellen.

Wissenswertes

  • Was ist Elternzeit?
    Ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um das Kind in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen.

  • Wer hat Anspruch?
    Mütter und Väter – unabhängig von der Arbeitszeit oder Vertragsform – sofern sie mit ihrem Kind im selben Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten.

  • Welche Fristen sind zu beachten?
    Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden (bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen vorher).

  • Wie läuft der Antrag ab?
    Die Beantragung erfolgt über das Formular im Intranet unter HR-Services > Elternzeit. Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Nachweisen bei der Personalabteilung ein.