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Nebentätigkeitserlaubnis und Sonderurlaubsvereinbarung

Assistentin des Abteilungsleiters Personal

Alessa Leopold

Alt-Moabit 91c, 10559 Berlin
Fax: +49 30 223 3331

Flexibilität und Klarheit für Ihre Arbeitsgestaltung

Als Arbeitgeber verstehen wir, dass es Phasen im Leben gibt, in denen zusätzliche Beschäftigungen oder besondere Urlaubsbedürfnisse erforderlich sind. Um Ihnen größtmögliche Flexibilität bei der Gestaltung Ihres Arbeitslebens zu ermöglichen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Nebentätigkeiten zu genehmigen und Sonderurlaub zu beantragen. Dabei möchten wir sicherstellen, dass sowohl Ihre Interessen als auch die des Unternehmens gewahrt bleiben und alles rechtlich und organisatorisch einwandfrei abläuft.

Ihre Mehrwerte:

  • Individuelle Arbeitsgestaltung: Sie können Ihre Nebentätigkeiten und Sonderurlaubsansprüche flexibel gestalten, ohne dass Ihre beruflichen Verpflichtungen darunter leiden.

  • Klare Richtlinien: Durch klare Regelungen und eine transparente Kommunikation zu Nebentätigkeiten und Sonderurlaub haben Sie immer eine verlässliche Grundlage für Ihre Planungen.

  • Unterstützung in besonderen Lebenslagen: Mit der Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen, bieten wir Ihnen die Flexibilität, in schwierigen oder besonderen Situationen Ihre persönlichen Bedürfnisse mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren.

  • Wahrung des Gleichgewichts: Wir sorgen dafür, dass Nebentätigkeiten und Sonderurlaub Ihre Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen und beide Seiten – Sie und das Unternehmen – davon profitieren können.

Mit der Nebentätigkeitserlaubnis und der Sonderurlaubsvereinbarung möchten wir Ihnen die Flexibilität bieten, Ihre persönlichen und beruflichen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Wenn Sie Fragen zu diesen Regelungen haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, steht Ihnen die Personalabteilung gerne zur Verfügung.

Hier können Sie Ihren Antrag direkt digital stellen.

 
 

Wissenswertes

Nebentätigkeitserlaubnis:

  1. Genehmigung von Nebentätigkeiten:
    Wenn Sie eine Nebentätigkeit ausüben möchten, die über Ihre reguläre Arbeitszeit hinausgeht, benötigen Sie eine vorherige Zustimmung des Unternehmens. Dies stellt sicher, dass keine Interessenkonflikte entstehen und Ihre Hauptaufgaben im Unternehmen weiterhin im Vordergrund stehen. Wir prüfen jede Anfrage individuell und gewährleisten, dass sowohl Ihre Arbeitskraft als auch Ihr Engagement im Unternehmen nicht beeinträchtigt werden.

  2. Klarheit und Transparenz:
    Wir möchten, dass Sie wissen, welche Nebentätigkeiten genehmigungsfähig sind und welche nicht. Daher steht Ihnen die Personalabteilung für Fragen zur Verfügung und informiert Sie über die Vorgaben zur Genehmigung. Eine transparente Regelung sorgt dafür, dass sowohl das Unternehmen als auch Sie als Mitarbeitende jederzeit Klarheit haben.

 

Sonderurlaubsvereinbarung:

  1. Sonderurlaub:
    In besonderen Fällen, wie etwa familiären Ereignissen oder dringenden persönlichen Angelegenheiten, kann es notwendig sein, von den regulären Urlaubsregelungen abzuweichen. Sonderurlaub ermöglicht es Ihnen, zusätzliche freie Tage in Anspruch zu nehmen, die über den normalen Erholungsurlaub hinausgehen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in solchen Fällen eine individuelle Vereinbarung zu treffen.

  2. Antragsverfahren:
    Um Sonderurlaub zu beantragen, reichen Sie einfach einen schriftlichen Antrag bei der Personalabteilung ein. Wir prüfen diesen und gewähren Sonderurlaub unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und Ihrer persönlichen Situation. Sofern es möglich ist, gewähren wir den Sonderurlaub, ohne dass Ihr Urlaubsanspruch betroffen ist.

  3. Flexibilität:
    Wir möchten Ihnen in besonderen Lebenslagen entgegenkommen und Ihnen die nötige Flexibilität bieten, um persönliche Herausforderungen zu bewältigen. Ob es sich um die Betreuung eines Familienmitglieds, ein einmaliges Ereignis oder andere dringende Angelegenheiten handelt – wir setzen uns dafür ein, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.