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Palliativbestrahlung (Bestrahlung zur Linderung)

Strahlentherapie zur Linderung von Beschwerden

Die Palliativbestrahlung ist eine Form der Strahlentherapie, die eingesetzt wird, um Beschwerden bei fortgeschrittenen Tumorerkrankungen zu lindern. Anders als bei einer kurativen Behandlung steht nicht die Heilung der Erkrankung im Vordergrund, sondern die Verbesserung der Lebensqualität. Durch die gezielte Bestrahlung können Tumoren verkleinert oder ihr Wachstum verlangsamt werden. Dadurch lassen sich Symptome wie Schmerzen, Druckgefühl oder Atembeschwerden häufig deutlich reduzieren. Die Palliativbestrahlung wird individuell geplant und an die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angepasst.

Wann wird die Therapie angewendet?

Die Palliativbestrahlung wird eingesetzt, wenn Tumorerkrankungen Beschwerden verursachen, die durch eine gezielte Strahlentherapie gelindert werden können. Häufig betrifft dies Schmerzen durch Knochenmetastasen oder Druck auf Nerven und Organe. Die Behandlung kann auch bei Atemproblemen, Blutungen oder neurologischen Beschwerden sinnvoll sein. Ziel der Palliativbestrahlung ist eine schnelle und effektive Symptomlinderung. Die Therapie wird individuell an die Situation der Patientin oder des Patienten angepasst.

Ablauf und Dauer der Therapie

Die Palliativbestrahlung beginnt mit einer ärztlichen Untersuchung und einer Planung der Behandlung mithilfe bildgebender Verfahren. Anschließend wird ein individueller Bestrahlungsplan erstellt. Die eigentliche Behandlung erfolgt meist in wenigen Sitzungen. Eine einzelne Sitzung der Palliativbestrahlung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Häufig kann die Behandlung ambulant durchgeführt werden.

Vorbereitung und Nachsorge

Vor der Palliativbestrahlung erfolgen Untersuchungen zur genauen Planung der Behandlung. Dazu gehören meist bildgebende Verfahren wie CT oder MRT. Während der Therapie werden mögliche Beschwerden regelmäßig kontrolliert. Nach Abschluss der Palliativbestrahlung erfolgen Nachsorgeuntersuchungen, um die Wirkung der Behandlung zu überprüfen. Bei Bedarf können weitere unterstützende Maßnahmen eingeleitet werden.

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